Sofern auf dem in einem EU-Land ausgestellten Führerschein eine Gültigkeitsdauer verzeichnet ist
Sofern auf dem in einem EU-Land ausgestellten Führerschein eine Gültigkeitsdauer verzeichnet ist berechtigt dieser innerhalb der Gültigkeitsdauer zum Führen eines Fahrzeugs innerhalb Ungarns – das Dokument muss folglich nicht gegen ein ungarisches umgetauscht werden. Erst nach Ablauf seiner Gültigkeitsdauer ist der Führerschein umzutauschen.
Zuständig ist die ungarische Straßenverkehrsbehörde am aktuellen ungarischen Wohnsitz. Bei Antragstellung einer Umschreibung des Führerscheines sind folgende Unterlagen bei der entsprechenden ungarischen Behörde („Kormányablak“)
vorzulegen: Für deutsche Staatsbürger müssen bei Antragstellung folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Personalausweis oder Reisepass,
- Ungarische Wohnsitzkarte
- Aufenthaltserlaubnis/Registrierungsausweis
- Führerschein.
- Polizeiprotokoll bei Verlust oder Diebstahl
- Bei Ablauf Betriebsärztliches Attest
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlegen, brauchen Sie Ihren Führerschein in der Regel nicht umzutauschen. Sie können ihn so lange nutzen, wie er gültig ist. Wenn Sie jedoch möchten, können Sie ihn in Ihrem neuen Wohnsitzland aus freien Stücken gegen einen gleichwertigen Führerschein umtauschen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz in diesem Land haben und dass Sie die Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins erfüllen (Mindestalter, Gesundheitszustand usw.).