Unsere Kunden haben eine echte Wohnung
wer im Ausland ein EU-Führerschein erwerben will braucht eine nachvollziehbare überprüfbare Meldeadresse

Was du unbedingt über Deinen Wohnsitz wissen solltest

Bei der Auslandsbehörde wird nach Deinen Personaldokumenten gefragt, um Deine Residenz zu begründen. 

Grundsätzlich kannst Du neben diesem neuen Wohnsitz auch weitere Zweitwohnsitze in anderen Ländern haben. Welche Rolle Dein neuer Wohnsitz in Bezug auf den Erwerb der ausländischen EU-Fahrerlaubnis ausmacht und welche wichtige Rolle deine Lebensinteressen eine wesentliche Rolle spielen, erfährst Du nachfolgend.

Zieht es dich nach Ungarn, Tschechien, Polen oder in ein Land, welches nicht der europäischen Staatengemeinschaft angehört, verlagerst Du möglicherweise auch deinen Hauptwohnsitz. Unter Umständen kann das auch Nachteile mit sich bringen.

Aber alles der Reihe nach - Was versteht man unter einem Hauptwohnsitz?

In fast jedem Land besteht eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass eine Adresse beim Meldeamt angegeben wird. Durch die Wohnsitzanmeldung im Ausland besteht nun ein weiterer Wohnsitz, ob aus beruflichen oder privaten Gründen, es stellt sich nun die die Frage, was für ein Wohnsitz melde ich im Ausland an:

In Deutschland ist die Frage im Bundesmeldegesetz unter § 21 (BMG) definiert was unter einem Hauptwohnsitz zu verstehen ist:

  • Adresse im Personalausweis
  • Wählerverzeichnis Eintrag
  • benutzte Wohnung
  • Mittelpunkt der Lebensinteressen
  • Familie
  • berufliche Tätigkeit
  • als auch die Frage, ob die Gartenlaube ein Hauptwohnsitz sein kann

Grundsätzlich kann ein Hauptwohnsitz der Ort sein, welcher zum dauernden Wohnen geeignet als auch behördlich zugelassen ist. Hierzu gehört auch die Stromversorgung, Vorhandensein von sanitären Anlagen, wie auch beheizbare Räumlichkeiten und einen gefüllten Kleiderschrank. Wenn keine amtliche Zulassung zum dauerhaften Wohnen vorhanden ist, kann auch das schönste Haus nicht als amtlicher Wohnsitz zugelassen werden.

Die Lebensinteressen sind wichtiger als die körperliche Anwesenheit

Sehr viele Menschen erarbeiten sich ihren Lebensunterhalt im Ausland - also außerhalb Ihres gemeldeten Wohnortes. Sie sind notwendigerweise im Ausland unterwegs - haben dort gegebenenfalls einen Zweitwohnsitz. Dieser ist nach deutscher Rechtsprechung nicht automatisch als Hauptwohnsitz zu sehen.

Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist Familie, Freunde und Bekannte, oder der Ort wo man immer wieder wegen persönlicher Bindungen hin zurückkehrt. Kurz gesagt, das wichtige Kriterium für ein Hauptwohnsitz ist neben der Aufenthaltsdauer (min. die 185 Tagesreglung) ein Wohnort, welcher den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellt. „Es ist ein Ort, an dem du häufig bist und wo sich ein Teil Deines Lebens abspielt“. Zu glauben, dass ein mehrwöchiger Urlaub oder ein beruflicher Auslandsaufenthalt Dein Hauptwohnsitz verlagert, ist nicht richtig.

Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland

In vielen Staaten gilt: Ein EU-Bürger, welcher ins Ausland zieht, braucht bei einer Aufenthaltsdauer von unter drei Monaten keine behördliche Anmeldung vorzunehmen. Ein Aufenthalt ab drei Monaten muss jedoch bei der ausländischen Behörde angemeldet werden. Das gilt erst recht, wenn es um den dauerhaften Wohnsitz im Ausland geht.

Ab drei Monate Aufenthalt erfolgt die Anmeldung mit einem Aufenthaltstitel, welcher bei Erfüllung der Voraussetzungen unbefristet gültig ist. Dies gilt für den Fall, dass der Wohnsitz endgültig ins Ausland verlagert werden soll gleichfalls.

Was bedeutet die Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland?

Ob aus beruflichen oder privaten Gründen, wer seinen Hauptwohnsitz endgültig ins Ausland verlagert, sollte sich im Vorfeld umfassend über die damit einhergehenden Folgen informieren. Dazu, wie sich beispielsweise die Art des Wohnsitzes im Ausland auf Krankenversicherung oder Rente ... auswirkt.

Ein EU-Bürger kann nur einen Hauptwohnsitz innerhalb der EU haben

Wer den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen gleichermaßen auf zwei Länder verteilt, muss sich beizeiten für einen Hauptwohnsitz entscheiden. Wer sich zum Beispiel als Deutscher für einen Wohnsitz in Polen entscheidet, muss je nach polnischem Regierungsbezirk sogar eine amtliche deutsche Abmelde-Bescheinigung bei der amtlichen Anmeldung in Polen vorlegen.

Führerschein-Touristen

Führerschein-Touristen, die Polen, Tschechien oder Ungarn als Zielland zum Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis ausgewählt haben, sind zumeist von dubiosen Vermittlern ins EU-Ausland gelockt worden, um dort ohne MPU einen EU-Führerschein zu erlangen. Die auf dem Papier vermittelten Wohnsitze sind zumeist nicht real, zudem besteht zumeist keine Bindung zum Land, weshalb bei Verdachtsfällen die Ausländerpolizei es leicht hat wegen Wohnsitzerschleichung tätig zu werden und im Ergebnis die wirklichen Opfer gerichtlich dann auch noch hart sanktioniert werden.

Deutschland den Rücken kehren

Für diejenigen, die Deutschland vollkommen den Rücken kehren wollen, sollten Änderungen hinsichtlich der steuerlichen Belastung, wie Rente als auch Pflegeleistungen berücksichtigen. Beim Land der Wahl ist es gleichfalls ratsam, darauf zu achten, das man nicht der doppelten Steuerbelastung ausgesetzt ist. Also achte darauf, welche Länder das Abkommen nicht bzw. unterzeichnet haben, was im Ernstfall zu einem kostspieligen Verlust führen kann. Vorsicht! Als Selbständiger oder Unternehmer fällt zusätzlich die Wegfuhrbesteuerung an.