Berufskraftfahrer-Qualifikation
Neuerungen im Speditions- und Fuhrparkgewerbe Wer gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zu seinem EU Führerschein eine „Grundqualifikation“. Wer einen EU Führerschein der Klasse D1 bis DE vor dem 10.09.2008 erworben hat, gilt als grundqualifiziert. Wer einen EU Führerschein der Klasse C1 bis CE vor dem 10.09.2009 erworben hat, gilt laut Gesetz als grundqualifiziert. Dauer (Grundqualifikation) Die Grundqualifikation gilt für fünf Jahre ab dem 10.09.2008 bei den D-Klassen, ab dem 10.09.2009 bei der Klasse C. Wer einen EU Führerschein der Klasse D1 bis DE nach dem 9.09.2008 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Personenbeförderung. Wer einen EU Führerschein der Klasse C1 bis CE nach dem 9.09.2009 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Güterbeförderung. Eine Grundqualifikation erwirbt man durch eine bestandene Prüfung, als Berufskraftfahrer, einer Grundqualifikation, einer beschleunigten Grundqualifikation Berufskraftfahrer erhalten die Grundqualifikation durch die Abschlussprüfung nach der Lehrzeit. Wer eine Grundqualifikation erwerben möchte, muss eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Wer eine beschleunigte Grundqualifikation erwerben möchte, muss einen Lehrgang durchlaufen und eine theoretische Prüfung ablegen. Weiterbildungsbescheinigungen müssen rechtzeitig vor Ablauf der Fristen des Besitzstandes oder einer Grundqualifikation der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Bescheinigungen über eine erworbene Grundqualifikation oder beschleunigte Qualifikation müssen vor Antritt einer gewerblichen Beschäftigung der Führerscheinstelle vorgelegt werden. In beiden Fällen trägt die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl ein. In Ungarn wird nach der Qualifikation die Schlüsselzahl 95 im EU Führerschein eingetragen.