185 Tage Wohnsitzregelung
8. November, 2023 um 11:02 Uhr,
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Viele Vermittler lassen den Glauben aufkommen, Ihren Führerschein kurzfristig und bald in den Händen halten
Die Behörden legen die 185 Tage-Regelung streng und unterschiedlich aus.
Im folgenden Text wollen wir Ihnen diese Fragen beantworten
- - Was ist die 185 Tage-Regelung ?
- - Wie verhält sich dies im Zusammenhang mit einer Führerscheinausstellung?
- - Kann man sich für 185 Tage rückwirkend anmelden?
Genau dies sind die meisten Fragen rund um die berüchtigte 185 Tage-Regelung und fast keiner kennt sich aus.
Daher erklären wir diese Regelung mit einfachen und leicht verständlichen Sätzen.
Die 185 Tage Regelung ist eine Entscheidung, bekannt aus der 3. Führerscheinrichtlinie!
Um einen Führerschein erwerben zu können, müssen Sie erst einmal meldepflichtig erfasst sein, also einen Wohnsitz anmelden. Sobald dieser Wohnsitz angemeldet worden ist, beginnen die 185 Tagesfrist zu laufen.
Jemand meldet seinen Wohnsitz in ein EU Land an und zur selben Zeit melden Sie sich in Rumänien an. Bei beiden wurde der Wohnsitz angemeldet und beide haben einen Wohnsitznachweis (Bürgerkarte) erhalten. Bei der einen Behörde beginnt die 185 Tagesfrist mit Ausstellung der Bürgerkarte und bei der Behörde in xxx beginnt die 185 Tagesfrist erst ab dem Zeitpunkt, wenn die Bürgerkarte abgeholt wurde. In der einen Region können Sie sich erst zur Fahrschule anmelden, wenn die 185 Tagesfrist vorüber ist und in der anderen Region können Sie, während die 185 Tagesfrist noch läuft, bereits Ihre Prüfung ablegen.Der Führerschein jedoch kann erst dann beantragt werden, wenn die 185 Tagesfrist abgelaufen ist. Das ergibt immerhin schon mal einen Unterschied von 3-6 Wochen beim Erhalt des neuen Führerscheins. Nun gibt es ja weitere EU Länder, die diese Regelung auch ganz anders – also freizügiger – handhaben. Da kann es durchaus sein, dass Sie zwar selbstverständlich für 185 Tage gemeldet sein müssen, aber währenddessen – also vor Ablauf der 185 Tagesfrist – Ihre Führerscheinprüfung ablegen und auch den neuen Führerschein bereits erhalten können. Einige Behörden akzeptieren auch den unangemeldeten Aufenthalt von bis zu 90 Tagen im ausstellenden Führerscheinland. So sind es dann eben z.B. nur noch 3 Monate (trotz eingehaltener 185 Tage), bis der Führerschein beantragt und ausgestellt werden kann. In bestimmten EU Landern wird ein Führerschein auch innerhalb von 185 Tagen ausgestellt, wenn Sie glaubhaft und überzeugend begründen können, dass Ihr Lebensmittelpunkt dort liegt. Sie somit nicht nur Urlauber sind oder sich zwecks des Führerscheins (= aufgrund des Führerscheintourismus) dort aufhalten, sondern einer Arbeit oder anderen Beschäftigungen nachgehen.
Allgemeine EU-Meldebestimmungen
Wie Sie bestimmt auch wissen, können Sie sich als EU-Bürger für 90 Tage in der EU aufhalten, ohne sich fremdenpolizeilich bzw. amtlich melden zu müssen. Sie können für bis zu 90 Tage in keinem EU-Land gemeldet sein (also zwischendurch quasi „obdachlos“ sein) oder auch bei bestehendem Wohnsitz im bisherigen EU-Land einen weiteren Wohnsitz in einem anderen EU-Land zusätzlich anmelden. Einige Behörden akzeptieren den unangemeldeten 90-tägigen Aufenthalt im ausstellenden Führerscheinland als Teil der 185 Tage. Andere Behörden sehen die eu-weite Regelung des 185-Tageprinzips als Eingriff in Ihre eigene Souveränität und legen diese Regelung trotz der EU-Pflicht zur sogenannten „Harmonisierung“ (=Angleichung der Landesregelungen an das bestehende EU-Recht) eher „großzügig und freizügig“ aus.
In manchen EU Länder wird die Wohnsitzregelung im jeweiligen Kalenderjahr ratifiziert
Ein weiteres Beispiel: Sie melden sich am 1. August 2023 wohnsitztechnisch in Griechenland oder an und glauben, im Januar Ihre Prüfung ablegen zu können, um danach den EU Führerschein erhalten zu können. Das ist jedoch nicht so! Ab Januar beginnt bei den Behörden erst die 185 Tagesfrist zu laufen, weil die 185 Tage im Kalenderjahr 2023 von August an nicht mehr eingehalten werden konnten. Somit beginnt die Zählung dieser 185 Tage erst ab dem 01.01.2024. Es wird für Sie also fast 12 Monate dauern, bis Sie Ihre Prüfung ablegen können, um danach Ihren Führerschein im Juli-August 2024 in Empfang nehmen zu können.
Egal wie, wo und wann!
Wir hoffen damit ein wenig Licht in das dunkle und dubiose Thema der 185 Tage-Regelung nach der Führerscheinrichtlinie gebracht zu haben. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an, wir erklären Ihnen unverständliches gerne noch einmal!