Führerschein umschreiben in Ungarn

Für Führerscheine, die in Ungarn ausgestellt werden gilt eine auf 10 Jahre begrenzte Gültigkeit. 

In Ungarn geschieht der Tausch von in anderen Mitgliedsländern des Europäischen Wirtschaftsraumes herausgegebenen Führerscheinen im Einklang mit den Regeln der EU-Richtlinie über die Führerscheine und der ungarischen Regierungsverordnung über die Verwaltungsaufgaben im Straßenverkehr und die Herausgabe und den Einzug von Verkehrsdokumenten.

Danach ist ein in anderen Ländern ausgestellter Führerschein umzutauschen, wenn darauf keine Gültigkeitsdauer verzeichnet ist.


In diesem Fall muss also zwei Jahre nach Beginn des ständigen Aufenthalts der ausländische Führerschein in einen ungarischen eingetauscht werden. Dies hat bei der ungarischen Behörde zu erfolgen. Der im Ausland ausgestellte Führerschein wird von den ungarischen Behörden einbehalten und den zuständigen ausländischen Behörden mit dem Hinweis auf Ausstellung eines neuen EU-Führerscheins zugesandt.

Sie können also nicht parallel einen ausländischen und ungarischen Führerschein besitzen.

Sofern auf dem in einem EU-Land ausgestellten Führerschein eine Gültigkeitsdauer verzeichnet ist

Sofern auf dem in einem EU-Land ausgestellten Führerschein eine Gültigkeitsdauer verzeichnet ist berechtigt dieser innerhalb der Gültigkeitsdauer zum Führen eines Fahrzeugs innerhalb Ungarns – das Dokument muss folglich nicht gegen ein ungarisches umgetauscht werden. Erst nach Ablauf seiner Gültigkeitsdauer ist der Führerschein umzutauschen.

Zuständig ist die ungarische Straßenverkehrsbehörde am aktuellen ungarischen Wohnsitz. Bei Antragstellung einer Umschreibung des Führerscheines sind folgende Unterlagen bei der entsprechenden ungarischen Behörde („Kormányablak“)

vorzulegen: Für deutsche Staatsbürger müssen bei Antragstellung folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Ungarische Wohnsitzkarte
  • Aufenthaltserlaubnis/Registrierungsausweis
  • Führerschein.
  • Polizeiprotokoll bei Verlust oder Diebstahl
  • Bei Ablauf Betriebsärztliches Attest

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlegen, brauchen Sie Ihren Führerschein in der Regel nicht umzutauschen. Sie können ihn so lange nutzen, wie er gültig ist. Wenn Sie jedoch möchten, können Sie ihn in Ihrem neuen Wohnsitzland aus freien Stücken gegen einen gleichwertigen Führerschein umtauschen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz in diesem Land haben und dass Sie die Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins erfüllen (Mindestalter, Gesundheitszustand usw.).