Folgen der Wohnsitzerschleichung
Nach aktueller Rechtslage kann eine Fahrerlaubnis nur einer Person erteilt werden, welche im Ausstellerstaat über einen Wohnsitz für mindestens 185 Tage verfügt, welche außerdem die persönliche Bindung zum Staat erkennen lässt.
Der Wohnsitznachweis allein durch Besitz eines Mietvertrages mit der formalen Aufenthaltsanmeldung des Antragsteller im Zusammenhang mit der sog. Aufenthaltsgenehmigung lässt nicht erkennen, ob tatsächlich die Erfordernis zur Bindung des Landes erfüllt wurde, auch wenn formal ein nicht betriebenes Gewerbe mit anmeldet wurde.
Das sogenannte materielle Fahrerlaubnisrecht wurde bisher nicht harmonisiert. Daran wird derzeit auf politischer Ebene verstärkt gearbeitet. Auch mit Nachdruck soll nun innerhalb der EU ein zentrales, elektronisches Führerscheinregister installiert werden. Durch den umfassenden elektronischen Informationsaustausch wird dem MPU Kandidaten mit einem "Klick" der Weg zur ausländischen Fahrerlaubnis versperrt.
Führerscheinvermittler sind Egoisten
Dubiose Vermittler sind zumeist nicht in der Lage, eine gewachsene Beziehung zum Land herzustellen - dementsprechend wird zumeist ein Führerschein ergebnislos versprochen.