EU Führerschein Polen
Polnische Fahrerlaubnisbehörden händigen legal erworbene EU Führerschein an deutsche Staatsangehörige nicht aus
Polnischer EU Führerschein
Wenn Ihnen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder verweigert wird, können Sie sich nicht sicher sein,
auch mit behördlichen Nachweis eines überprüfbaren Wohnsitzes in Polen und abgelegter polnischer Führerscheinprüfung, einen Führerschein durch die polnischen Behörden aushändigt zu bekommen. Das liegt daran, dass die polnischen Behörden den zugrundeliegenden Auszug aus dem Flensburger Fahreignungs-Register nach eigenen Kriterien interpretieren und von sich aus darauf schließen, dass der deutsche Führerschein-Bewerber charakterlich nicht zur Führung eines Kraftfahrzeuges geeignet ist.
Die polnischen Behörden berufen sich auf ein inzwischen überholtes EuGH-Urteil aus dem Jahr 2012, wo ein polnischer Führerschein in Deutschland nicht anerkannt werden musste, weil dem Inhaber in Deutschland wegen geistiger, körperlicher oder charakterlicher Mängel die Fahreignung in Deutschland entzogen oder verweigert wurde. Inzwischen warten und hoffen wohl einige Tausend Führerscheinanwärter auf ein Grundsatzurteil des höchsten polnischen Gerichts zur Klärung der Frage, ob die Verwaltungspraxis der polnischen Behörden rechtens ist oder nicht. Offensichtlich scheint keine Seite daran interessiert zu sein dieses seit 2018 bestehendes Desaster tatsächlich gerichtlich aufzuklären zu wollen.
Vielleicht wird noch innerhalb dieses Jahrzehnt entschieden. Im Übrigen ist das auch der Grund, weshalb wir den Führerscheinerwerb in Polen mit unserem Gewissen gemäß einer fairen Dienstleistung nicht mehr anbieten können.