Erstausstellung einer ungarischen tschechischen oder polnischen Fahrerlaubnis
6. Juli, 2021 um 22:12 Uhr,
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Sie haben Anspruch auf einen Führerschein
wenn Sie die Anforderungen an die medizinische Eignung, die Fahreignung, die Ausbildung und die Prüfung sowie das Mindestalter und die fahrerischen Fähigkeiten in Bezug auf die erworbene Führerscheinklasse erfüllen. Außerdem müssen Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in im Ausstellerland haben und dürfen aus Sicht der Verkehrssicherheit nicht als fahruntauglich gelten.
Die Erstausstellung und Erneuerung eines Führerscheins wird von den zuständigen Behörden automatisch eingeleitet, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Solche Voraussetzungen sind:
der betroffene Arzt das ärztliche Attest elektronisch an das Führerscheinregister übermittelt hat, die Prüfstelle die Fahrprüfungsbescheinigung elektronisch an das Führerscheinregister übermittelt hat, der Führerschein oder die Fahrerlaubnis des Bewerbers nicht eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wird, Sie die automatische Ausstellung oder Verlängerung nicht ausdrücklich abgelehnt haben usw. Liegen die Voraussetzungen für die automatische Erteilung oder Verlängerung nicht vor, müssen Sie Ihren Antrag persönlich bei einer der Führerscheinbehörden einreichen.
Bitte bedenken Sie, dass Ihre Anwesenheit während des Verfahrens unabdingbar ist, eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig.
Grundsätzlich darf ein Führerschein nur im Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes ausgestellt werden.
- Der gewöhnliche Aufenthaltsort ist der Mitgliedstaat, in dem eine Person aufgrund persönlicher und beruflicher Bindungen oder, im Falle einer Person ohne berufliche Bindung, aufgrund persönlicher Bindungen, die nachweisbar sind, an mindestens 185 Tagen pro Kalenderjahr lebt enge Verbindungen zwischen dieser Person und dem Ort, an dem sie lebt.
- Als Ort der persönlichen Bindung gilt jedoch der gewöhnliche Aufenthalt einer Person, deren berufliche Bindungen an einem anderen Ort als ihre persönlichen Bindungen liegen und die folglich ihrerseits an verschiedenen Orten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten wohnen, sofern eine solche Person kehrt regelmäßig dorthin zurück. Diese letzte Bedingung muss nicht erfüllt sein, wenn die Person in einem Mitgliedstaat wohnt, um eine Aufgabe von bestimmter Dauer auszuführen. Der Besuch einer Universität oder Schule bedeutet keine Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes.
- Während des Verfahrens müssen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt angeben. Voraussetzung dafür ist eine registrierte Adresse. Bei der automatischen Erstausstellung müssen Sie die Erklärung elektronisch abgeben. Bei der Erstausstellung können Sie die Erklärung bei der Antragstellung zur Führerscheinprüfung abgeben.
Erstausstellung eines Führerscheins
- In der Fahrschule müssen Sie zunächst eine Theorieausbildung mit anschließender Theorieprüfung absolvieren. Nach bestandener Theorieprüfung müssen Sie einen Fahrpraxiskurs mit anschließender Fahrprüfung besuchen. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildungspflicht stellt die Behörde eine elektronische Prüfungsbescheinigung aus und übermittelt diese an das Führerscheinregister, damit diese bereits bei der Beantragung des Führerscheins zur Verfügung steht.
- Bereits vor der Theorieprüfung müssen Sie eine ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung durch Ihren Hausarzt ablegen.
Bei ärztlicher Fahrtüchtigkeit stellt der Hausarzt eine ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung aus, die zur späteren Verwendung elektronisch an das Führerscheinregister übermittelt wird. Bitte denken Sie daran, die Bescheinigung Ihres Hausarztes in Papierform aufzubewahren. Diesen müssen Sie in der Fahrschule vorlegen und benötigen ihn eventuell auch später bei der Beantragung des Führerscheins. - Sie müssen auch einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Den Erste-Hilfe-Kurs können Sie unabhängig von Ihrer Fahrausbildung jederzeit besuchen. Wenn Sie den Erste-Hilfe-Kurs erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie ein Zertifikat. Die Bescheinigung wird zur späteren Verwendung elektronisch an das Führerscheinregister übermittelt. Bitte denken Sie daran, die Papierbescheinigung aufzubewahren, die Sie eventuell noch für die Beantragung Ihres Führerscheins benötigen.