Kroatische EU Fahrerlaubnis
Mit einem regulären echten Wohnsitz in Kroatien (mind. über sechs Monate) erwerben legal und offiziell als Bürger einen Führerschein welcher in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig ist.

Seriös und sicher zum Kroatischen EU Führerschein

Es ist nach wie vor möglich im in allen europäischen Mitgliedsstaaten eine Fahrerlaubnis zu erwerben. Das Fundament zur Ausstellung ist jedoch ein realer Wohnsitz mit Bezug zum Ausstellerstaat. Nicht überprüfbare Scheinwohnadressen führen unmittelbar zur Aberkennung oder Nichterteilung einer ausländischen Fahrerlaubnis. Durch uns bekommen Sie nicht nur einen Führerschein vermittelt sondern auch eine reale durch Sie bewohnbare Wohnung mit Mietvertrag und Haustürschlüssel und die Verpflichtungen eines Mieters. Ganz sicher ist unser Anbot nicht das günstigste aber dafür die sicherste Variante. 

Antrag auf Erteilung eines Führerscheins in Kroatien

Ein Antrag auf Erteilung eines Führerscheins nur von einem Antragssteller gestellt werden, der im Hoheitsgebiet der Republik Kroatien wohnt und einen eingetragenen Wohnsitz hat, der sich vorübergehend in der Republik Kroatien aufhält und seit mindestens 185 Tagen einen amtlich eingetragenen Wohnsitz hat. Das gilt auch für Bürger eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Republik Kroatien hat oder im Hoheitsgebiet der Republik Kroatien studiert, und ein Ausländer, der im Hoheitsgebiet der Republik Kroatien für mindestens 185 Tage im Kalenderjahr seinen vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt hat.

Der gewöhnliche Aufenthalt im Sinne dieser Verordnung ist der Ort, an dem sich eine Person aufgrund persönlicher oder geschäftlicher Verpflichtungen an mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr aufhält. Abweichend davon gilt auch als gewöhnlicher Aufenthalt eine Person, deren geschäftliche Verpflichtungen sich von ihren persönlichen Verpflichtungen unterscheiden und die sich abwechselnd an verschiedenen Orten in zwei oder mehr EWR-Mitgliedstaaten aufhalten.

Weitere Bedingungen für die Führerscheinerteilung in Kroatien

Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Behörde zu stellen. (Ein Antrag auf Erteilung einer kroatischen Fahrerlaubnis kann auch durch das Verfahren eCitizens-System unter Verwendung eines elektronischen Personalausweises mit einem qualifizierten Signaturzertifikat gestellt werden.)

Im Antragsformular für die Erteilung einer Fahrerlaubnis sind die Daten aus dem Informationssystem des Innenministeriums auszudrucken und der Antragsteller hat die Richtigkeit der ausgedruckten Daten durch seine Unterschrift auf dem Formular zu bestätigen.

Bei der Antragsstellung nach bestandener Fahrprüfung werden benötigt

  1. Bescheinigung über die bestandene Fahrprüfung
  2. ein ärztliches Tauglichkeitszeugnis zum Führen eines Fahrzeugs, das nicht älter als 15 Monate sein darf
  3. ein Foto des Bewerbers mit den Maßen 35 mm x 45 mm
  4.  Identitätsnachweis.

Ablauf in Kroatien

  • Anreise zwei Tage Aufenthalt für Formalitäten wie Wohnsitzanmeldung, Fahrschulanmeldung und ärztliches Artest.

  • Zweite eine Anreise mit zwei Übernachtungen Theorie Prüfung mit Dolmetscher

  • 3. Anreise mit eine Übernachtung für Erste Hilfe Kurs mit Prüfung

  • 4. Anreise für eine Woche für Praktische Prüfung und erhalt des Führerscheins noch vor Ort

Wohnsitz in Kroatien anmelden

Während der ersten 3 Monate Ihres Aufenthalts in Kroatien müssen Sie sich nicht anmelden. Nach 3 Monaten werden Sie ihren neuen Wohnsitz bei der zuständigen Behörde bei der örtlichen Polizeistelle anmelden und eine Bescheinigung beantragen und erhalten.