Antrag auf Erteilung eines Führerscheins in Kroatien
Ein Antrag auf Erteilung eines Führerscheins nur von einem Antragssteller gestellt werden, der im Hoheitsgebiet der Republik Kroatien wohnt und einen eingetragenen Wohnsitz hat, der sich vorübergehend in der Republik Kroatien aufhält und seit mindestens 185 Tagen einen amtlich eingetragenen Wohnsitz hat. Das gilt auch für Bürger eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Republik Kroatien hat oder im Hoheitsgebiet der Republik Kroatien studiert, und ein Ausländer, der im Hoheitsgebiet der Republik Kroatien für mindestens 185 Tage im Kalenderjahr seinen vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt hat.
Der gewöhnliche Aufenthalt im Sinne dieser Verordnung ist der Ort, an dem sich eine Person aufgrund persönlicher oder geschäftlicher Verpflichtungen an mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr aufhält. Abweichend davon gilt auch als gewöhnlicher Aufenthalt eine Person, deren geschäftliche Verpflichtungen sich von ihren persönlichen Verpflichtungen unterscheiden und die sich abwechselnd an verschiedenen Orten in zwei oder mehr EWR-Mitgliedstaaten aufhalten.
Weitere Bedingungen für die Führerscheinerteilung in Kroatien
Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Behörde zu stellen. (Ein Antrag auf Erteilung einer kroatischen Fahrerlaubnis kann auch durch das Verfahren eCitizens-System unter Verwendung eines elektronischen Personalausweises mit einem qualifizierten Signaturzertifikat gestellt werden.)Im Antragsformular für die Erteilung einer Fahrerlaubnis sind die Daten aus dem Informationssystem des Innenministeriums auszudrucken und der Antragsteller hat die Richtigkeit der ausgedruckten Daten durch seine Unterschrift auf dem Formular zu bestätigen.
Bei der Antragsstellung nach bestandener Fahrprüfung werden benötigt
- Bescheinigung über die bestandene Fahrprüfung
- ein ärztliches Tauglichkeitszeugnis zum Führen eines Fahrzeugs, das nicht älter als 15 Monate sein darf
- ein Foto des Bewerbers mit den Maßen 35 mm x 45 mm
- Identitätsnachweis.