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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.April 2008

I. Gegenstand des Unternehmens
1.Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung des Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) über die Möglichkeiten des Führerscheinserwerbs im europäischen Ausland sowie Vermittlung des Auftraggebers an die Fahrschulen im europäischen Ausland, welche eigenständig die Leistungen erbringen.

2. Das Unternehmen erteilt keine Rechtsauskünfte und keine Rechtsberatung. Hierzu wird ausdrücklich auf die dafür zuständigen Organe der Rechtspflege verwiesen. 

II. Gewährleistung
1. Das Unternehmen wird seine Leistung nach besten Wissen und Gewissen erbringen. Es kann jedoch keine Gewähr für die aktuellen oder künftigen Gesetzesänderungen bezüglich der Erlangung der Fahrerlaubnis im jeweiligen europäischen Mitgliedsstaat übernommen werden.

2. Die von dem Unternehmen angegebenen Termine gelten als annähernd. Bei der Abwicklung des Auftrages sind ausdrücklich die Entscheidungszeiten (auch für Auftragsspitzen) der Behörden abzuwarten und einzurechnen. Die von dem Unternehmen gemachten Angaben zu erwartenden Prüfungstermine gelten unverbindlich, unterliegen der externen Bestätigung der Behörde und werden noch einmal explizit bestätigt.

3. Bei gescheiterter Vermittlung/fehlerhaften Leistung ist das Unternehmen nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzleistung oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzleistung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist oder dem Unternehmen verweigert wurde, steht dem Aufraggeber das Recht zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.

4. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellten Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

III. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderliche Voraussetzungen und/oder gesetzliche Bestimmungen für den Führerscheinerwerb (bspw. Ende der Sperrfrist) erfüllt.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen.

3. Dokumente sind mit ausreichender Geltungsdauer (mind. 6 Monate) sowie in lesbarem Zustand vorzulegen.

4. Auftraggeber verpflichtet sich während des Aufenthaltes zur Wohnsitzanmeldung und der Tagesfahrschule keinen Alkohol zu verzehren bzw. Drogen zu missbrauchen und wird im Falle einer Alkoholisierung/Rauschzustandes kostenpflichtig von der Maßnahme ausgeschlossen. Ferner bestätigt der Auftraggeber, dass keine gesundheitlichen, psychischen oder körperlichen Umstände vorliegen, die den Auftraggeber zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet erscheinen lassen. Der Auftraggeber bestätigt nicht alkohol- bzw. drogenabhängig zu sein und im Falle einer Erkrankung, während der letzten 6 Monate  keinen Alkohol bzw. Drogen zu sich genommen zu haben.

5. Anwesenheitspflichten obliegen grundsätzlich dem Auftraggeber.

6. Die Voraussetzung zum Bestehen der Führerscheinprüfung (theoretische und praktische Kenntnisse) obliegt allein dem Auftraggeber. Im Falle des Nichtbestehens der Prüfung kann der Auftraggeber die Prüfung wiederholen. Zur Prüfungswiederholungen wird für die theoretische und/oder praktische Prüfung eine Nachprüfungsgebühr in Höhe zwischen 200,00€ bis 400,00€ (landesabhängig) erhoben und ist sofort vor der Nachprüfung zu entrichten. Darin sind die Gebühren für die Prüfstelle, die Fahrschule und den Dolmetscher enthalten.

7. Wird die Prüfungsgebühr nicht vor der Prüfung am Prüfungsort entrichtet, so wird auch keine Prüfung stattfinden. Der Prüfungstermin wird abgesagt/storniert. Der Auftraggeber hat mit Schadensersatz und einer Nachprüfung zu rechnen.

8. Können Aufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Gebühr dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft dem Unternehmen keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen das Unternehmen.

IV. Rücktrittsrecht
1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Abwicklung aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Abwicklung strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.

2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Der Auftraggeber hat dann Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft dem Unternehmen an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei dem Unternehmen bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann das Unternehmen den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.

3. Gemäß Fernabgabegesetz kann der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluß Vertragsrücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung muss keine Begründung enthalten und hat schriftlich zu erfolgen. Zur Währung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung unter Angabe der Auftragsnummer und den Namen des Auftraggebers. Mit der Zahlung der ersten Rate, verzichtet der Auftraggeber auf das Widerrufsrecht.

VI. Preise
1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

2. Bei Verträgen mit einer Startzeit von mehr als 4 Wochen behält sich das Unternehmen das Recht vor, Preise entsprechend der aktuellen Preisliste zu erhöhen. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung durch Erklärung ausgeübt werden muss.

VII. Geltungsbereich
1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

VIII. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des Unternehmens zustande. Das Unternehmen hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem Unternehmen schriftlich bestätigt sind.

3. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens.

IX. Haftung
1. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens.

2. Das Unternehmen haftet grundsätzlich nicht für das Handeln externer Stellen, wie Behörden, Transportunternehmen usw. und das Unternehmen haftet nicht für die Entscheidungen von Behörden. Sollten sich durch Entscheidungen der Behörden Zeitverzögerungen, erneute Anreisen oder zusätzliche Kosten ergeben, so kann dafür nicht die Haftung durch das Unternehmen übernommen werden.

3. Das Unternehmen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden der Vorlieferanten und von Fremdleistenden (z.B. Fahrschulkurse, Hotelaufenthalte, Beförderungsleistungen von und zum Ausgangs- und Zielort) und tritt jeweiligen Ansprüche gegen diese an den Auftraggeber ab.

4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Unternehmens für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

 

5. Für Nichterreichbarkeit des Auftraggebers wegen geänderter Telefonnummern, Email-Adressen oder Anschriften haftet der Auftraggeber.

X. Haftungsausschluss
1. Das Unternehmen haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Werbangebot eingestellten Informationen.

2. Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten und distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in vom Unternehmen eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.

XI. Copyright
Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet. Alle Rechte behält sich das Unternehmen vor.

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständige Gericht gelten zu machen.

2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.

XIII. Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vermittlungsvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Unternehmens. Beim Verstoß oder versuchten Verstoß gegen diese Regelung kann das Unternehmen durch schriftliche Erklärung ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.

3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich in ihrer jeweils neuesten Fassung und können jederzeit im Internet unter http://www.mapro-gmbh.com eingesehen werden.

XIV. Zahlungen
1. Der Gesamtbetrag ist in drei Raten zu zahlen. Die im Vertrag ausgewiesene Anzahlung (zugleich die Vermittlungsgebühr) ist gleich beim Vertragsabschluß zu entrichten. Die zweite Rate, wird bei der Wohnsitzanmeldung im jeweiligen Land geleistet. Die letzte Rate ist vor der Prüfung am Prüfungsort/ Fahrschule zur Zahlung fällig. An- und Abreisekosten sowie Kosten für Hotel und Verpflegung sind in den Preisen nicht enthalten.

2. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten.

3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann das Unternehmen die weitere Ausführung eines Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Leistungen unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.

3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit das Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist. Für die verspätete oder nicht geleistete Zahlungen werden 5,50€ für jeden Mahnvorgang erhoben. Darüber hinausgehende Rechts- und Inkassogebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Entstandene Fremdgebühren (z.B. für Rücklastschriften, etc.) hat der Auftraggeber zu tragen. Das Unternehmen kann Leistungen mangels Zahlung verweigern

4. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.

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Disclaimer

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