Rechtsgültiger EU-Führerschein
24. August, 2022 um 11:31 Uhr,
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Für den Erwerb einer rechtsgültigen Fahrerlaubnis aus dem Ausland müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein
damit, wie der EuGH verabschiedet, der Führerschein aus einem anderen EU-Staat ohne zusätzliche Formalitäten anerkannt wird, auch wenn in Deutschland eine MPU-Auflage besteht.
Es darf keine aktuelle Fahrsperre vorliegen. Sollten die Sperrfrist nicht einhalten worden sein, und dennoch ein Führerschein erworben werden, so ist der selbige definitiv ungültig.
Der Führerscheininhaber muss die Fahrerlaubnis während eines mindestens 185-tägigen zusammenhängenden Aufenthaltes im EU-Mitgliedsstaat erwerben. Die Wohnsitzregelung ist die zentrale Vorschrift für die Erteilung eines gültigen EU-Führerscheines.