EU Führerschein ohne MPU
21. August, 2021 um 15:44 Uhr,
Keine Kommentare
Wenn ein Verkehrsteilnehmer mit einem neuen Führerschein aus dem Ausland in Deutschland unterwegs ist stellt sich die Polizistin oder der Polizist bei der Kontrolle die Frage ob die EU Fahrerlaubnis Legal oder illegal ist. - Wie sooft wird dann die deutsche Behörde tätig und versucht auf die wichtigen "Kleinigkeiten" einzugehen.
EU Führerschein und die Wohnsitzerfordernis
Für die Gültigkeit des ausländischen „Lappen“ ist eine Voraussetzung die Einhaltung der Wohnsitzerfordernis in dem EU-Mitgliedstaat wo die Selbige erworben wurde.
Wörtlich ist es erforderlich, dass der "Führerscheininhaber" in dem Mitgliedstaat seinen Wohnsitz hatte. 185 Tage musste der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis vor der Erteilung seinen dort seinen Wohnsitz begründen.
Es kann kein Wohnsitz den man selber nicht kennt, wo womöglich Hunderte andere angemeldet sind oder waren. Dies wird von den deutschen Behörden durch Amtshilfeanfragen im Ausstellerstaat zumeist versucht zu erfragen. Grundsätzlich hat ein EU-Mitgliedsstaat Vertrauensvorschuss doch die deutschen Behörden misstrauen den Mitgliedstaaten wenn es um die Erteilung der Fahrerlaubnis geht und woolen es sorgfältig geprüft haben – vielleicht gibt es im Bezug auf die Wohnsitzerfordernisses Schachstellen die gegen den Fahrerlaubeisinhaber verwendet werden können.
Sollte der grundsätzliche Verdacht deutschen Behörde oder eines deutschen Gerichts nicht bestätigt werden darf die Gültigkeit der durch einen anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Fahrerlaubnis nicht in Frage gestellt werden als auch die die Anerkennung nicht verweigert werden.
Wenn natürlich aus dem Führerschein selbst Tatsachen hervorgehen die auf einen nicht regulären Erwerb hindeuten, dass ein Verstoß vorliegt, z.B. die deutsche Wohnanschrift eingetragen ist oder die Fahrerlaubnis innerhalb einer Sperrfrist erworben wurde.
Dann ergeben "unbestreitbare Tatsachen" und der Führerschein ist futsch.
Deshalb wird die Anerkennung versagt und neue Probleme ergeben sich für den Führerscheininhaber..
Fazit:
Der Führerscheintourismus funktioniert immer noch aber es muss vor blumigen Versprechungen des leichten Erwerbs im Ausland gewarnt werden. Zum Beispiel stellen die polnischen Behörden in den Regierungsbezirken Slubice und Stettin schon seit Jahren an deutsche Staatsbürger keine Führerscheine aus. Und es gibt Anbieter die zwar sehr viel Geld kosten ber geradewegs in die Strafbarkeit führen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG oder der Bewerber erhält schlichtweg nichts.
Lassen Sie sich lieber gut beraten und erwerben legal über uns Ihren in Deutschland verwendbaren ausländischen Europäischen Führerschein